Preise/ Kostenübernahme

SoldatInnen

Von Ihnen brauche ich eine Kostenübernahmeerklärung von Ihrem Truppenarzt für die ersten 4 Gespräche. Bitte bringen Sie diese bereits zum Erstgespräch mit. 


Der Preis einer Einzelsitzung orientiert sich an der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP), aktuell berechne ich den 3,0-fachen Satz.


BundespolizistInnen


Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat mit dem Bundesministerium für Inneres eine Vereinbarung  getroffen, nach der Bundespolizisten auch in Privatpraxen behandelt werden können.


Bitte bringen Sie erforderliche Antragsunterlagen zum Erstgespräch mit.


Der Preis einer Einzelsitzung orientiert sich an der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP), aktuell berechne ich den 3,0-fachen Satz.

PrivatpatientInnen

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse (und bei der Beihilfe) über das Stundenkontigent, das jeweils pro Jahr bewilligt wird und bringen Sie diese Information mit zum Erstgespräch bei mir. Eventuell geforderte Antragsunterlagen bringen Sie bitte ebenfalls mit. 


Sie erhalten die Rechnung über die abgehaltenen Sitzungen in regelmäßigen Abständen von mir. Sie überweisen mir dann den Betrag direkt und reichen die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse und gegenbenenfalls bei der Beihilfe ein.


Informieren Sie sich bitte auch darüber, welchen Satz (GOP) Ihre Kasse erstattet. Eventuelle Mehrkosten müssen Sie selbst tragen. Ich berechne aktuell den 3,0-fachen Satz. 

SelbstzahlerInnen

Der Preis einer Einzelsitzung orientiert sich an der Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP), aktuell berechne ich den 3,0-fachen Satz.

Die Rechnung über die abgehaltenen Sitzungen erhalten Sie in regelmäßigen Abständen von mir direkt zugeschickt. 


Sie können auch gern als PsychotherapeutInnen in Ausbildung zu mir zur Selbsterfahrung kommen. Hier berechne ich 130 Euro pro 60 Minuten.